Mehr Zeit mit meinem Kind - wie geht das?
Sie sind werdender Vater und möchten in den ersten Lebensjahren möglichst viel Zeit mit Ihrem Kind verbringen? Sie sind eine junge Mutter und ihr Partner hat schon angekündigt, in Karenz gehen zu wollen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und hilfreiche Links auf einen Blick.
Väterkarenz ist die Möglichkeit für junge Papas, sich für die Betreuung ihres Babys von der Arbeit freistellen zu lassen. Darauf haben Väter einen rechtlichen Anspruch und können während ihrer Karenzzeit nicht gekündigt oder entlassen werden. Der Anspruch auf Karenz gilt längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Während der Karenz kann kein Lohn bzw. Gehalt bezogen werden. Es besteht allerdings Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Wichtig: Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz ist unabhängig vom finanziellen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld!
Allgemeine Informationen auf einen Blick finden sich im Elternkarenz-Folder des Sozialministeriums.
Genaue rechtliche Informationen zum Nachlesen und den jeweils aktuellen rechtlichen Stand finden Sie unter:
- Elternkarenz-Folder des Sozial- und Arbeitsministeriums
- Informationen zur Karenz von Arbeiterkammer
- Wirtschaftskammer Österreich
- Karenz-Informationen im Unternehmensserviceportal
- Elternkarenz für Bundesbedienstete
Neu: Karenz-Mentoren
Sie möchten sich mit einem Vater, der in Karenz war oder ist, austauschen, mehr über das Procedere erfahren und sich über seine Erfahrungen unterhalten? Kein Problem! Wir haben einen Pool an "Karenz-Mentoren", die für den persönlichen Austausch zur Verfügung stehen. Schreiben Sie uns einfach an maennerinkarenz@bka.gv.at, und wir stellen den Kontakt zu einem Karenz-Mentor her.
Kinderbetreuungsgeld
Ein Elternteil hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird, das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und die Zuverdienstgrenzen durch den beziehenden Elternteil eingehalten werden.
- Informationen des Familienministeriums zum Kinderbetreuungsgeld.
- Informationen der Arbeiterkammer zum Kinderbetreuungsgeld.
- Elternkalender der Arbeiterkammer.
Elternteilzeit
Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Reduzierung und/oder Änderung ihrer Arbeitszeit. Dabei haben sie auch einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Anspruch auf eine Elternteilzeit haben jene Eltern, die
- mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben,
- in einem Betrieb mit mehr als 20 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt und
- ununterbrochen drei Jahre in diesem Betrieb tätig sind.
- Elternkarenz-Folder des Sozial- und Arbeitsministeriums.
- Informationen der Arbeiterkammer zur Elternteilzeit.
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Leider hören wir öfter, dass es Männern nach wie vor nicht einfach gemacht wird, wenn sie in Karenz gehen wollen. Wichtig: Jede Benachteiligung am Arbeitsplatz (zB eine Kündigung, verschlechternde Versetzung) aufgrund der Inanspruchnahme einer Väterkarenz stellt nach dem Gleichbehandlungsgesetz eine Diskriminierung dar.
Betroffene können gegen eine Diskriminierung am Arbeitsplatz arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Rechtliche Infos erhalten Sie unter: Gleichbehandlung (von BMASK) bei der Arbeiterkammer unter Gleichbehandlungsgesetz
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet in einem solchen Fall Beratung und Unterstützung für diskriminierte Menschen bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung.
Infos und Kontakt der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Sie haben noch Fragen – schreiben Sie uns:
E-Mail an maennerinkarenz@bka.gv.at.
Links
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
- Portal des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) zum Thema "Eltern in Karenz". und zum Thema "Beruf und Familie".
- Portal der Industriellenvereinigung zum Thema "Frauen – Beruf – Familie".
- Portal der Wirtschaftskammer zum Thema "Väterkarenz".
- Portal der Landwirtschaftskammer zum Thema "Betrieb und Familie".
- Informationen zum Thema "Familie" auf Help.gv.at.
- Elternkarenz und Wiedereinstieg im Bundesdienst.
- Website des ABZ Austria zum Thema "Karenz".
- Portal des Familienministeriums (BMWFJ).
- Familienservice des Familienministeriums.
- Frauenratgeberin zum Thema "Elternkarenz".
- Bürgerservice des BMASK.

